Mutationen
Die Grundstücke sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Alle Änderungen an Grundstücksgrenzen sind beim zuständigen Geometer der Gemeinde in Auftrag zu geben. Dieser erstellt einen Plan zur geplanten Grenzänderung und reicht ihn im Kanton Zürich der Gemeinde zur Genehmigung ein. Bei Grundstücken im Landwirtschaftsgebiet ist zusätzlich eine Bewilligung des kantonalen Landwirtschaftsamtes einzuholen. Wenn alle Bewilligungen für […]