Amtliche Vermessung macht Vieles möglich

Rechtssicherheit und klare Eigentumsverhältnisse sind wichtige Voraussetzungen für unsere wirtschaftliche Tätigkeit. Als Nachführungsgeometer in rund 40 Zürcher und Urner Gemeinden leisten wir mit der amtlichen Vermessung als Bestandteil des Grundbuchs einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.
Wir sind die kompetenten Ansprechpartner für Private und öffentliche Stellen bei allen Fragen rund um die amtliche Vermessung.

Die amtliche Vermessung dokumentiert die genauen Grenzverläufe der Grundstücke und informiert über weitere beschreibende Eigenschaften der Grundstücke wie beispielsweise Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur und Gebäudeadressen. Änderungen werden mit Mutationen nachvollziehbar dokumentiert. Diese Mutationsakten sind unverzichtbare Urkunden für die Anmeldung von Grenzänderungen im Grundbuch. Unsere Fachleute leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums und liefern Referenzdaten für verschiedene Anwendungen wie geographische Informationssysteme.

Aus den Daten der amtlichen Vermessung lassen sich verschiedene Pläne herstellen, insbesondere Übersichtspläne in den Massstäben 1:2‘500 und 1:5‘000. Diese dienen wiederum als Grundlage für viele weitere Planprodukte wie beispielsweise Ortspläne, die mit Strassen- und Gebäudeverzeichnissen den Überblick über eine Ortschaft ermöglichen.

Building Information Modelling ist ein wichtiger Schritt Richtung „Digitalisierung der Baubranche“ – weg von den Plänen hin zu digitalen Bauwerksmodellen. BIM ist zum einen eine Planungsmethode im Bauwesen, die eine optimierte Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken (Hoch-, und Tiefbau sowie Infrastrukturanlagen) während des gesamten Lebenszyklus unterstützt. Zum anderen bedeutet BIM, dass die erarbeiteten Informationen nicht mehr in Pläne abgebildet werden, sondern in strukturierte Daten, aus welchen sich beliebige Pläne ableiten lassen.
Wir als Geometer sind in verschiedenen Phasen involviert: wir stellen Grundlagen für die Projektierung bereit, gewährleisten die korrekte Lage eines Baus und führen nach Abschluss die amtliche Vermessung nach.
Als Mitglied in den Normenkommissionen der SIA (Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein) gestalten wir aktiv den Paradigmenwechsel. Mit unseren Erfahrungen in Datenmodellierung, -erfassung und -austausch sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Datenbeständen stellen wir sicher, dass BIM nicht mit der Einweihung eines Neubaus abgeschlossen ist, sondern in die Nutzungs- und Betriebsphase erweitert wird.

Für die Erfassung von 3D-Modellen verfügen wir über aktuelle Sensortechnik und Auswerteprogramme. Mit unseren Messmitteln und Auswerteverfahren können wir Objekte vollflächig erfassen. Die Dichte der Messpunkte erlaubt es, das Objekt digital zu modellieren und Informationen abzuleiten. So können Volumen berechnet oder mit einer Vergleichsmessung Oberflächendeformationen festgestellt werden. Die Messmethoden und -auswerteprozesse sind so ausgestaltet, dass wir bestehende Bauten für die Projektierung mittels Building Information Modelling (BIM) dokumentieren können. Das Gelände und das Gebäude mit tragenden Bauteilen und weitere Elemente werden im Format IFC (Industrie Foundation Classes) zur Verfügung gestellt.

Die Grundstücke sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Alle Änderungen an Grundstücksgrenzen sind beim zuständigen Geometer der Gemeinde in Auftrag zu geben. Dieser erstellt einen Plan zur geplanten Grenzänderung und reicht ihn im Kanton Zürich der Gemeinde zur Genehmigung ein. Bei Grundstücken im Landwirtschaftsgebiet ist zusätzlich eine Bewilligung des kantonalen Landwirtschaftsamtes einzuholen. Wenn alle Bewilligungen für eine Grenzänderung vorliegen, erstellt der Geometer die definitiven Mutationsurkunden, bestehend aus Mutationsplan und Mutationstabelle. Diese Akten werden im Kanton Zürich dem Grundbuchamt für den Vollzug eingereicht, während im Kanton Uri ein Notar die Akten beurkundet und dem Amt für Grundbuch anmeldet. Der Auftraggeber muss sich mit dem Grundbuchamt (ZH) oder einem Notar (UR) in Verbindung setzen, damit es die Grundbuchanmeldung und allenfalls weitere notwendige Akten (Verträge, Pfandänderungsgesuche) erstellen kann.
Wir sind in allen Gemeinden des Kanton Uri und 20 Gemeinden im Kanton Zürich als Geometer für die amtliche Vermessung zuständig und beraten Grundeigentümer in allen Fragen rund ums Thema Boden.