Alles für Ihr Bauvorhaben!

Exakte Grundlagen und präzise Absteckungen führen Sie zum Erfolg! Unser vielfältiges Angebot rund um den Bau macht uns zum verlässlichen Partner. Ob für die Projektierung, die Ausführung oder die Beweissicherung, als Geometer offerieren wir angepasste Lösungen.
Die anstehenden Arbeiten haben wir nach Bauphase gruppiert, die wichtigsten Aufgaben sind nachstehend aufgeführt.

Die Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet Eigentümer von Liegenschaften, die Entwässerungsanlagen auf dem Privatgrund sachgemäss zu erstellen und unterhalten. Als Fachperson Liegenschaftsentwässerung stellen wir den normenkonformen Bau der Entwässerung sicher.

Der Zustand der Anlagen kann mittels Kanalfernsehen und/oder Dichtheitsprüfung erfolgen. Die Grundlagen für die Durchführung von solchen Untersuchungen werden aus den digitalen Abwasserkatastern erstellt. Daten aus den Untersuchungen (Kanalfernsehaufnahmen, Zustandsdaten) fliessen in den Abwasserkataster zurück und bilden die Grundlage für die Massnahmenplanung.

Die Nachfrage nach 3D-Gebäude- und Geländemodellen hat sich kontinuierlich entwickelt. 3D-Modelle können in verschiedensten Fachdisziplinen wie Architektur, Stadtplanung, Lärmschutz, Naturgefahren (Hochwasser) und Energie (Solarkataster) helfen, Fragestellungen einfacher zu beantworten. Aus den Erhebungen für die amtliche Vermessung (Gebäudeaufnahmen) können mit geringem Zusatzaufwand Gebäude nicht nur in der Lage, sondern auch als 3D-Körper erfasst und geometrisch modelliert werden. Je nach Aufgabenstellung können die 3D-Modelle mit Texturen ergänzt (Visualisierung) oder Baumassenziffern daraus abgeleitet werden. Für die Darstellung der 3D-Modelle stehen statische (3D PDF, DXF) und dynamische Methoden (Web-Service) zur Verfügung.

Die Grundstücke sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Alle Änderungen an Grundstücksgrenzen sind beim zuständigen Geometer der Gemeinde in Auftrag zu geben. Dieser erstellt einen Plan zur geplanten Grenzänderung und reicht ihn im Kanton Zürich der Gemeinde zur Genehmigung ein. Bei Grundstücken im Landwirtschaftsgebiet ist zusätzlich eine Bewilligung des kantonalen Landwirtschaftsamtes einzuholen. Wenn alle Bewilligungen für eine Grenzänderung vorliegen, erstellt der Geometer die definitiven Mutationsurkunden, bestehend aus Mutationsplan und Mutationstabelle. Diese Akten werden im Kanton Zürich dem Grundbuchamt für den Vollzug eingereicht, während im Kanton Uri ein Notar die Akten beurkundet und dem Amt für Grundbuch anmeldet. Der Auftraggeber muss sich mit dem Grundbuchamt (ZH) oder einem Notar (UR) in Verbindung setzen, damit es die Grundbuchanmeldung und allenfalls weitere notwendige Akten (Verträge, Pfandänderungsgesuche) erstellen kann.
Wir sind in allen Gemeinden des Kanton Uri und 20 Gemeinden im Kanton Zürich als Geometer für die amtliche Vermessung zuständig und beraten Grundeigentümer in allen Fragen rund ums Thema Boden.

Benötigen Sie digitale Daten oder einen aktuellen Auszug aus der amtlichen Vermessung?

Bestellungen für unsere Nachführungsgemeinden im Kanton Zürich:
über unser Online-Bestellformular, per Telefonnummer +41 43 500 44 55, oder per Mail unter datenbestellung@achtgradost.ch

Bestellungen für unsere Nachführungsgemeinden im Kanton Uri:
Telefonnummer +41 43 500 43 00, per Mail unter altdorf@achtgradost.ch oder kostenlos direkt über geo.ur.ch (Anleitung unter http://www.lisag.ch/datenbestellung/bestellung-online.html)