Lärmschutznachweis Umbau EFH Seestrasse – Gemeinde Seedorf

Die Lärmschutzverordnung schreibt bei Neu- und Umbauten die Einhaltung der Lärmbelastungsgrenzwerte vor. Gerade in lärmbelasteten Gebieten entlang stark befahrener Verkehrsträger ist für den Erhalt der Baubewilligung ein Nachweis erforderlich, dass die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden können. Für die Beurteilung des Ausbaus des Dachgeschosses wurden die relevanten Objekte wie Gelände, Bauten und Verkehrsträger in einer Akustiksoftware modelliert. Mit aktuellen Verkehrszahlen wurden die Emissionen und über ein Ausbreitungsmodell die Immissionen an relevanten Empfangspunkten berechnet. Die Resultate wurden beurteilt und in einem kurzen Bericht. Bei Bedarf werden zusätzliche Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte geprüft.

  • Zusammenstellen der Grundlagedaten
  • Modellierung und Berechnung der Lärmbelastung
  • Beurteilung und Kurzbericht

Facts

  • Auftraggeber: privater Bauherr
  • Zeitraum: Mai 2020

 

Kompetenzen