Lärmschutznachweis Umbau EFH Seedorferstrasse Gemeinde Altdorf

An der viel befahrenen Seedorferstrasse in Altdorf soll ein altes Gebäude einem Neubau weichen. Es gilt abzuklären, ob bei allen lärmempfindlichen Räumen die Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden können. Mit einem Projektentwurf als Grundlage wurden die Lärmimmissionen an den Fassaden berechnet. Auf dieser Basis wurden Möglichkeiten zur Reduktion der Lärmimmissionen wie Platzierung der Räume mit lärmempfindlicher Nutzung und Schallhindernisse (Gebäude, Lärmschutzwände etc.) geprüft. Mit der Anpassung der Raumeinteilung und der strassenabgewandten Lage der lärmempfindlichen Räume können nun die Grenzwerte eingehalten werden. Durch den frühzeitigen Einbezug der lärmschutzrechtlichen Aspekte konnte eine bewilligungsfähige Lösung erreicht werden.

 

Unsere Leistungen

  • Beratung Bauherr bezüglich möglicher Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
  • Zusammenstellen der Grundlagedaten
  • Modellierung und Berechnung der Lärmbelastung
  • Beurteilung und Kurzbericht

Facts

  • Auftraggeber: privater Bauherr
  • Zeitraum: März bis Mai 2021

 

Kompetenzen