Mit der Genehmigung des kantonalen Richtplanes im August 2016 und Inkrafttreten des kantonalen Planungs- und Baugesetzes im Juni 2017, wurden die Gemeinden dazu angehalten, ihre Nutzungsplanungen an die geänderten gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Da die letzte Gesamtrevision der Gemeinde Sisikon aus dem Jahr 2001 stammt, musste die Nutzungsplanung als auch die Bau - und Zonenordnung gänzlich überarbeitet werden. Der Fokus lag insbesondere auf der Umsetzung des Siedlungsleitbildes und auf der Reduktion beziehungsweise der Umlagerung der Bauzone, um die geforderte Bauzonenauslastung erreichen zu können.
Unsere Leistungen
- Projektleitung
- Gesamtrevision Nutzungsplanung und Bau- und Zonenordnung zusammen mit der Ortsplanungskommission (Nutzungspläne Siedlung und Landschaft, Bericht nach Art. 47 RPV)
- Mitwirkungsprozess (Grundeigentümergespräche, Informationsveranstaltung)
Facts
- Region Sisikon UR
- Projektphase 2016 - 2019
Kompetenzen
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