Bauweilligung

Lärmschutznachweis Umbau EFH Seestrasse Gemeinde Seedorf

Die Lärmschutzverordnung schreibt bei Neu- und Umbauten die Einhaltung der Lärmbelastungsgrenzwerte vor. Gerade in lärmbelasteten Gebieten entlang stark befahrener Verkehrsträger ist für den Erhalt der Baubewilligung ein Nachweis erforderlich, dass die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden können. Für die Beurteilung des Ausbaus des Dachgeschosses wurden die relevanten Objekte wie Gelände, Bauten und Verkehrsträger in einer Akustiksoftware […]