Siedlungsleitbild und Teilrevision Nutzungsplanung Spiringen

Um die zukünftige räumliche Entwicklung der Gemeinde festzulegen, muss die Gemeinde Spiringen ein Siedlungsleitbild erarbeiten. Die festgelegten Massnahmen sollen bereits mehrheitlich in der anschliessenden Teilrevision der Nutzungsplanung umgesetzt werden. Die Leistungen der Acht Grad Ost AG umfassen insbesondere die Erstellung des Planes und des Berichtes zum Siedlungsleitbild, die Anfertigung der Nutzungspläne Siedlung und Landschaft, die Erarbeitung des Berichtes nach Art. 47 RPV sowie die fachliche Unterstützung bei Sitzungen. Ziel ist, das Siedlungsleitbild und die Nutzungsplanung im Frühling 2019 zur kantonalen Vorprüfung einzureichen.