Liegenschaftsentwässerung

Die Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet Eigentümer von Liegenschaften, die Entwässerungsanlagen auf dem Privatgrund sachgemäss zu erstellen und unterhalten. Als Fachperson Liegenschaftsentwässerung stellen wir den normenkonformen Bau der Entwässerung sicher.

Der Zustand der Anlagen kann mittels Kanalfernsehen und/oder Dichtheitsprüfung erfolgen. Die Grundlagen für die Durchführung von solchen Untersuchungen werden aus den digitalen Abwasserkatastern erstellt. Daten aus den Untersuchungen (Kanalfernsehaufnahmen, Zustandsdaten) fliessen in den Abwasserkataster zurück und bilden die Grundlage für die Massnahmenplanung.