Amtliche Vermessung macht Vieles möglich
Rechtssicherheit und klare Eigentumsverhältnisse sind wichtige Voraussetzungen für unsere wirtschaftliche Tätigkeit. Als Nachführungsgeometer in rund 40 Zürcher und Urner Gemeinden leisten wir mit der amtlichen Vermessung als Bestandteil des Grundbuchs einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.
Wir sind die kompetenten Ansprechpartner für Private und öffentliche Stellen bei allen Fragen rund um die amtliche Vermessung.
Mutationen
Die Grundstücke sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Alle Änderungen an Grundstücksgrenzen sind beim zuständigen Geometer der Gemeinde in Auftrag zu geben. Dieser erstellt einen Plan zur geplanten Grenzänderung und reicht ihn im Kanton Zürich der Gemeinde zur Genehmigung ein. Bei Grundstücken im Landwirtschaftsgebiet ist zusätzlich eine Bewilligung des kantonalen Landwirtschaftsamtes einzuholen. Wenn alle Bewilligungen für eine Grenzänderung vorliegen, erstellt der Geometer die definitiven Mutationsurkunden, bestehend aus Mutationsplan und Mutationstabelle. Diese Akten werden im Kanton Zürich dem Grundbuchamt für den Vollzug eingereicht, während im Kanton Uri ein Notar die Akten beurkundet und dem Amt für Grundbuch anmeldet. Der Auftraggeber muss sich mit dem Grundbuchamt (ZH) oder einem Notar (UR) in Verbindung setzen, damit es die Grundbuchanmeldung und allenfalls weitere notwendige Akten (Verträge, Pfandänderungsgesuche) erstellen kann.
Wir sind in allen Gemeinden des Kanton Uri und 20 Gemeinden im Kanton Zürich als Geometer für die amtliche Vermessung zuständig und beraten Grundeigentümer in allen Fragen rund ums Thema Boden.
Nachführung der amtlichen Vermessung
Die amtliche Vermessung dokumentiert die genauen Grenzverläufe der Grundstücke und informiert über weitere beschreibende Eigenschaften der Grundstücke wie beispielsweise Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur und Gebäudeadressen. Änderungen werden mit Mutationen nachvollziehbar dokumentiert. Diese Mutationsakten sind unverzichtbare Urkunden für die Anmeldung von Grenzänderungen im Grundbuch. Unsere Fachleute leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums und liefern Referenzdaten für verschiedene Anwendungen wie geographische Informationssysteme.
Ortsplan / Übersichtsplan
Aus den Daten der amtlichen Vermessung lassen sich verschiedene Pläne herstellen, insbesondere Übersichtspläne in den Massstäben 1:2‘500 und 1:5‘000. Diese dienen wiederum als Grundlage für viele weitere Planprodukte wie beispielsweise Ortspläne, die mit Strassen- und Gebäudeverzeichnissen den Überblick über eine Ortschaft ermöglichen.
Unsere Referenzen









