Stadt Kloten - Baulinienrevision im Quartier Sunnhalden, Hinterwiden, Holberg

Mit Verfügung vom 7. Februar 2023 Nr. 8503/2023 hat das Amt für Mobilität (Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Zürich) die teilweise Aufhebung des RRB Nr. 3822/1964 und die Neufestsetzung genehmigt. Als betroffene/n Eigentümer/in der erwähnten Liegenschaft informieren wir Sie, dass der Stadtrat Kloten mit Beschluss Nr. 9 vom 10. Januar 2023 die Verkehrsbaulinien RRB Nr. 3822/1964 teilweise aufgehoben und mit einem einheitlichen Abstand von 5m neu festgesetzt hat. Mit dem Schreiben vom 29. Juni 2022 wurden sie darüber informiert und konnten Ihre Stellungnahme dazu abgeben.

Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit Verfügung Nr. 8503/2023 vom 07.02.2023 den Beschluss genehmigt.

Durch Anklicken der nachfolgenden Links gelangen Sie zum Plan und zum erläuternden Bericht:

Bei allfälligen Fragen oder Unstimmigkeiten steht Ihnen Marc Osterwalder (Leiter Bereich Lebensraum, Stadt Kloten Tel. 044 815 12 33/ marc.osterwalder@kloten.ch) gerne zur Verfügung.