Gut vorbereitet an den Start

Eine solide Basis für Planung und Projektierung sind das A und O im Bau. Wir unterstützen unsere Kunden in der Beschaffung der Grundlagen und der Dokumentation des Umfelds. Für die Projektierung werden bei Bedarf bestehende Gebäude und Objekte dokumentiert und ihr Zustand erfasst.

Die Visualisierung vor Ort während der öffentlichen Auflage Ihres Projektes ist ein wichtiger Teil des Bauablaufs. In Zusammenarbeit mit unseren lokalen Partnerfirmen können wir die fachmännische Installation von Bauvisieren anbieten. Ihr Projekt ist so von Beginn weg in guten Händen.
Die Montage erfolgt selbstverständlich fachmännisch und termingerecht. Die Stangen sind gegen Elementarschäden versichert.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Existierende Bauten ohne Ausführungspläne können dreidimensional aufgenommen und der IST-Zustand dokumentiert werden. Aus den Aufnahmen werden Schnitte oder Fassadenpläne erstellt, welche als Projektierungsgrundlagen dienen.

Ein digitales Geländemodell (DGM) beschreibt in erster Linie die Form der tatsächlichen Erdoberfläche, evtl. inklusive Kleinstrukturen wie Treppen, Mauern usw. (aber ohne Gebäude und Vegetation), mittels einer Menge von Punkten mit Lage- und Höhenkoordinaten. Die Aufnahme des digitalen Geländemodells erfolgt mit verschiedenen Aufnahmemethoden (tachymetrisches Messverfahren, Laserscanning). Aus dem Geländemodell können Höhenkurven berechnet werden oder es dient als Referenz für die Berechnung der Aushubkubatur.

Die Grundstücke sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Alle Änderungen an Grundstücksgrenzen sind beim zuständigen Geometer der Gemeinde in Auftrag zu geben. Dieser erstellt einen Plan zur geplanten Grenzänderung und reicht ihn im Kanton Zürich der Gemeinde zur Genehmigung ein. Bei Grundstücken im Landwirtschaftsgebiet ist zusätzlich eine Bewilligung des kantonalen Landwirtschaftsamtes einzuholen. Wenn alle Bewilligungen für eine Grenzänderung vorliegen, erstellt der Geometer die definitiven Mutationsurkunden, bestehend aus Mutationsplan und Mutationstabelle. Diese Akten werden im Kanton Zürich dem Grundbuchamt für den Vollzug eingereicht, während im Kanton Uri ein Notar die Akten beurkundet und dem Amt für Grundbuch anmeldet. Der Auftraggeber muss sich mit dem Grundbuchamt (ZH) oder einem Notar (UR) in Verbindung setzen, damit es die Grundbuchanmeldung und allenfalls weitere notwendige Akten (Verträge, Pfandänderungsgesuche) erstellen kann.
Wir sind in allen Gemeinden des Kanton Uri und 20 Gemeinden im Kanton Zürich als Geometer für die amtliche Vermessung zuständig und beraten Grundeigentümer in allen Fragen rund ums Thema Boden.

Durch eine umfassende Dokumentation von bestehenden Rissen an Nachbargebäuden wird deren Ausmass und Ausdehnung erfasst. Um sich versicherungstechnisch gegen ungerechtfertigte Forderungen abzusichern, ist es unerlässlich, die Bestandsaufnahme vor Baubeginn durchzuführen.